Die Anhängerkupplung Typ K 80 ist nur für den Einsatz in Verbindung mit 40er-Zugösen nach DIN 74054 und für Anhänger nach § 43 Absatz 4 StVZO erlaubt.
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Die Anhängerkupplung Typ K 80 ist nur für den Einsatz in Verbindung mit 40er-Zugösen nach DIN 74054 und für Anhänger nach § 43 Absatz 4 StVZO erlaubt.